Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor
Für Existenzgründer bedeutet die Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Regel nicht nur einen großen Schritt in ein völlig neues und ungewohntes Terrain sondern auch ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko.
Sowohl die bürokratischen Hürden als auch die wirtschaftlichen Risiken werden gerade für Existenzgründer durch die am 1.1.2015 in Kraft getretene Mindestlohnregelung erheblich verschärft.
So dürfte zwar inzwischen allgemein bekannt sein, dass nach dieser neuen Regelung jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde zusteht. Weniger bekannt ist hingegen, welche Vergütungsbestandteile bei Berechnung des Mindestlohns überhaupt Berücksichtigung finden. Die Kenntnis hierüber ist jedoch für jeden Arbeitgeber, der die Frage beantworten will, ob er einen ausreichenden Lohn zahlt, von besonderer Bedeutung. Weiterlesen