Wer gründen will, macht sich früher oder später Gedanken über einen Namen für sein Unternehmen, kreiert ggf. ein Logo oder gar eine Schriftart und sichert sich eine Website-Domain. Er entwickelt somit eine potentielle Marke, die sein Unternehmen von anderen unterscheidet. Doch wie vermeidet ein Gründer, dass andere Unternehmen seine Markenideen nachahmen? Und wie stellt er sicher, dass nicht sogar er selbst – wenn auch unbewusst – bereits existierende Marken kopiert? Jochen Halfmann vom Innovations- und Patent-Centrum (IPC) der Handelskammer Hamburg hat für uns ein paar grundlegende Infos zum Thema Markenschutz zusammengestellt.
Worauf müssen Unternehmer beim Markenschutz achten?
Eine Marke dient in erster Linie zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens und ist je nach Branche und Unternehmensstrategie eine wichtige Komponente im Marketing. Denn: Marken schaffen Wiedererkennungseffekte beim Konsumenten, die kaufentscheidend sein können. Umso bekannter ein Unternehmen und/oder seine Produkte und Dienstleistungen sind, desto wichtiger ist es, diese mit Marken schützen zu lassen, da ansonsten schnell Nachahmer auf der Erfolgswelle mitsurfen wollen. Besteht kein Markenschutz, kann das nicht nur ärgerlich, sondern auch existenzgefährdend sein.
Neue Unternehmen am Markt kämpfen in der Regel (noch) nicht mit Nachahmern. Sie müssen jedoch umgekehrt aufpassen, dass sie nicht bereits bestehende Markenrechte verletzen. Das kann schnell passieren, auch wenn keine böse Absicht dahinter steckt. Und das kann teuer und ebenso existenzgefährdend werden. Deshalb empfiehlt das IPC, vor der Benutzung eines Namens oder Logos immer erst Markenrecherchen durchzuführen (s. u.).
Was bedeutet Markenschutz?
Eine Markenanmeldung schafft das alleinige Recht, eine Marke für zuvor definierte Nutzungsbereiche zu verwenden. Der Markenschutz gilt ausschließlich für die bei der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen – die Bezeichnung ist nicht generell geschützt. Das bedeutet, dass Marken unter Umständen für verschiedene Nutzungsbereiche mehrfach existieren können (z. B. „duplo“ – Schokoriegel bzw. Spielzeug).
Wann ist eine Marke schutzfähig?
Schützen lassen kann man Zeichen, die geeignet sind, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Das können zum Bespiel Wörter (Wortmarken), Schriftarten, Logos oder Schriftzüge (Wort-Bild-Marken), Bilder oder auch Farben und Melodien sein.
Wird eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, wird zunächst geprüft, ob diese auch schutzfähig ist. Erst wenn dies der Fall ist, erfolgt eine Eintragung ins Markenschutzregister. Voraussetzungen für eine Markeneintragung ist die Unterscheidungskraft zu anderen Marken. Darüber hinaus dürfen Marken nicht ausschließlich aus beschreibenden Angaben bestehen („Brille“ für einen Optiker). Auch Gattungsbezeichnungen („Obstladen“) sowie Wörter aus dem allgemeinen Sprachgebrauch („Superangebot“) sind nicht schützbar. Hoheitszeichen und irreführende Angaben dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
Wie funktioniert die Markenanmeldung?
Eine Markenanmeldung beim DPMA kann online oder postalisch eingereicht werden. Die Kosten belaufen sich pro Markenanmeldung auf mindestens 290 Euro. Eine Preisübersicht gibt es hier. Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Wird jedoch die Verlängerungsgebühr nach jeweils zehn Jahren nicht gezahlt, wird die Marke gelöscht.Eine beim DPMA eingetragene Marke ist nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Sollten Gründer auch im Ausland mit der Marke tätig sein und Schutz benötigen, empfiehlt sich eine EU-weit gültige Marke oder eine IR-Marke anzumelden.
Wichtig: Das DPMA prüft bei der Anmeldung nicht, ob bereits eine identische oder ähnliche Marke existiert. Eine Markenrecherche vor der Anmeldung ist daher äußerst wichtig, um ausschließen zu können, dass keine älteren Markenrechte verletzt werden. Eine umfassende Markenrecherche bietet das IPC der Handelskammer Hamburg.
Was kann neben einer Marke noch geschützt werden?
Beim Markenschutz wird in erster Linie das „Erkennungszeichen“ einer Ware oder Dienstleistung geschützt. Soll hingegen auch das Produkt geschützt werden, kommt das Patent bzw. das Gebrauchsmuster (für neue, technische Ideen) oder der Designschutz (für die äußere Gestaltung von Produkten, wie z. B. Möbel) infrage.
Weitere Infos findet Ihr auf der Website des Innovations- und Patent-Centrums der Handelskammer Hamburg.
Termintipp: Jochen Halfmann vom IPC hält zusammen mit Katharina Keienburg von der Innovations Kontakt Stelle (IKS) einen Fachvortrag zum Thema “Ideenschutz und Kooperationen mit Hochschulen für Startups” auf dem Hamburger Gründertag am 24. März in der Handelskammer Hamburg.