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Artikel vom 20. März 2024

hei.interview: Was genau ist eigentlich der Gründungszuschuss? Konstantin Mirliauntas vom Gründer Kompetenz Zentrum liefert Antworten

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann eine gute Starthilfe für Gründer:innen sein. Foto: via Unsplash

Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Manch eine:r macht den Moment des Rückschlags zur Chance und nutzt diesen für eine grundsätzliche Veränderung. So kann der Schritt in die Selbstständigkeit eine attraktive Option sein, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Gründungswilligen, die Arbeitslosengeld I beziehen und bestimmte Auflagen erfüllen, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss, um den Start in die Selbstständigkeit etwas zu erleichtern. Für die Antragsstellung benötigt man allerdings einige Unterlagen – darunter einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme. Wir haben daher den Gründungsberater Konstantin Mirliauntas vom Gründer Kompetenz Zentrum zu einem kurzen Interview getroffen und ihn rund um den Gründungszuschuss befragt.

Konstantin Mirliauntas ist Gründungsberater und hat 2022 die Geschäftsleitung des Gründer Kompetenz Zentrums vollständig übernommen. In den letzten Jahren hat er über 250 Gründergeschichten begleitet und Gründer:innen mit seinem betriebswirtschaftlichen Know-How und seinen eigenen Gründungserfahrungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Gründer:innen, die Hilfe bei der Beantragung des Gründungszuschusses oder eine fachkundige Stellungnahme für Ihr Gründungsvorhaben benötigen, können sich an Konstantin bzw. das Gründer Kompetenz Zentrum wenden.

Im April freuen wir uns auf ein hei.frühstück mit Konstantin zu dem Thema “Gründungszuschuss”. Wenn ihr auf den Einladungsverteiler möchtet, dann schreibt uns eine Mail über unser Kontaktformular. Oder aber ihr lest hier erstmal weiter, was er uns schon alles vorab verraten hat 😉

Was ist eigentlich der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist die Möglichkeit von der Arbeitslosigkeit (ALG 1) in die Selbstständigkeit zu wechseln. Die Förderung zielt darauf hin ab, dem/der Gründer:in für die ersten sechs Monate eine gesicherte Einnahme für den Privatbudgetbedarf zu gewährleisten. Es ist kein direkter finanzieller Zuschuss für die Firma!

Die Höhe des Gründungszuschusses in der Phase 1 (ab Gründung plus sechs Monate) ist das ALG 1 plus 300 Euro pro Monat, begrenzt auf sechs Monate. Nach sechs Monaten kann man noch die Phase 2 beantragen und man erhält nach Bewilligung neun weitere Monate einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat. Der große Vorteil des Gründungszuschusses ist die Möglichkeit, während der Phase 1 und 2 des Gründungszuschusses ohne Abzüge Geld zu verdienen.

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um den Gründungszuschuss zu erhalten?

1.)     Ich muss mindestens 1 Tag arbeitslos sein.

2.)     Ich muss einen Restanspruch auf ALG 1 in Höhe von 150 Tagen haben ( Achtung keine Kalendertage!).

3.)     Ich muss mich hauptberuflich selbstständig machen.

Einschränkungen:

Der Wechsel von nebenberuflich auf hauptberuflich ist zugelassen, jedoch seit Mitte Oktober 2023 nur noch mit Einschränkungen möglich.

Eigenkündigungen aus der abhängigen Beschäftigung können in vielen Fällen zur Ablehnung des Gründungszuschusses führen.

Der Gründungszuschuss ist eine freiwillige Leistung und liegt im Ermessensspielraum des/der Vermittler:in im Arbeitsamt. Es besteht kein Anspruch. Die Bearbeitungszeit des Gründungszuschusses liegt in Hamburg im Schnitt bei drei bis vier Wochen. Vorheriger Rat bei Gründungsberater:innen ist sehr empfehlenswert, um den richtigen formalen Fahrplan zu bestimmen.

Welche Rolle spielt der Businessplan bei der Beantragung?

Sowohl der beschreibende als auch der Finanzteil des Businessplanes sind sehr entscheidend für die Bewilligung. Im beschreibenden Teil muss dem Arbeitsamt klar werden, dass mein Vorhaben für die Zukunft tragfähig ist und ich nur eine Unterstützung für meinen Privatbudgetbedarf benötige, was durch die Anlaufphase begründet ist.

Wichtig: Wenn man dem Arbeitsamt vermittelt, dass man bereits ausreichend Kund:innen und Aufträge zum Start der Gründung hat, kann dies negativ für den Gründungszuschuss ausgelegt werden.

Die Schlüssel der Tragfähigkeit sind die Person und Qualifikation, die Idee bzw. das Produkt oder Dienstleistung, die Marktkenntnisse und die Vertriebschancen. Folgende Inhalte sollten im Plan enthalten sein:

1. Die Geschäftsidee

– Geschäftsidee

– Nutzen des Angebots

– Zusätzlicher Nutzen im Unterschied zur Konkurrenz

– Produktbekanntheit

– Preis

– Risiko/Chancen

2. Markteinschätzung

– Kundenauswahl

– Kundenwünsche

– Marktvolumen der Kund:innen

– Werbung

– Abhängigkeit Großkund:innen

3. Konkurrenzanalyse

– Konkurrent:innen

– Preispositionierung Konkurrenz

– Preisvorteil vs. Konkurrenz?

– Reaktion Konkurrenz

Im Finanzteil sollte ich in der Anlaufphase die Unterstützungswürdigkeit darstellen. Am besten sichtbar im Bereich der Privatentnahme in der ersten zwölf Monaten. Das Ergebnis im ersten Jahr sollte sich im Finanzplan an einem notwendigen Privatbudgetbedarf anpassen und nicht viel höher oder niedriger sein. Nicht arm und nicht reich rechnen, sondern unterstützungswürdig.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme? Und wo bekomme ich diese?

Die Fachkundige Stellungnahme prüft das Gesamtvorhaben hinsichtlich des/der Gründer:in, der Geschäftsidee und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Stellungnahmen können von der Handelskammer, Steuerberater:innen oder zugelassenen privaten Anbieter:innen, wie beispielsweise uns, dem Gründer Kompetenz Zentrum ausgestellt werden.

Mit Leidenschaft und Know-How unterstützt Konstantin Mirliauntas Gründer:innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Foto: Gründer Kompetenz Zentrum

TIPP: ich empfehle allen Gründer:innen, mindestens vier Wochen vor Abgabe des Antrages inklusive des Businessplanes zu uns zu kommen, da der Aufwand der Anpassung oft eine Weile in Anspruch nimmt. Nur 1% der Businesspläne und alle sonstigen Unterlagen, die uns vorgelegt werden, sind für die Abgabe des Arbeitsamtes geeignet, um mit einer 99% Wahrscheinlichkeit den Gründungszuschuss zu bekommen. Das liegt an den besonderen Anforderungen des Arbeitsamtes.

Herzlichen Dank an dich, lieber Konstantin, für dieses sehr aufschlussreiche Interview.

Und übrigens – auch von uns noch ein Tipp 😉 Konstantin bietet regelmäßig auch im Rahmen des hei.programms ein Existenzgründer-Seminar für Freiberufler:innen, Startups und KMU`s, sowie Seminare zu den Themen “Erfolgreicher Vertrieb für Gründer:innen: Strategien und Best Practices” und “Sicher im Bankgespräch – erfolgreich in der Finanzierung” an.

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