Jeden Monat stellen sich unsere Seminar-Anbieter mit einem Gastbeitrag in ihrem jeweiligen Fachgebiet vor. Heute stellt Rechtsanwalt Sebastian Hofacker ein paar Fragen zum Thema „Rechtssicher im Internet auftreten“.
Der frühe Vogel baut vor. Und weiß auch, wie es weiterhin zu laufen hat.
Was bringt es, sich einen tollen Namen für das eigene Unternehmen ausgedacht zu haben, wenn schon ein anderer bereits schneller war? Wandern die bereits gedruckten Visitenkarten ins Altpapier? Was passiert, wenn man sich an dem eigentlich auch für das eigene Unternehmen sehr gut passenden Text eines Konkurrenten „ein wenig anlehnt“? Und wo kommen eigentlich die schönen Bilder für den Internetauftritt her? Natürlich aus dem Internet! Und sicherlich ist es nicht zu viel versprochen, dem geneigten potentiellen Kunden gleich einmal klarzumachen, dass man nun in der Branche ab sofort der „Platzhirsch“ ist. Okay? Fragen über Fragen, die sich Gründer_innen besser gleich am Anfang ihrer Geschäftsüberlegungen stellen.
Wie soll das „Baby“ heißen?
Kreativität bei der Findung des eigenen Unternehmensnamens ist toll und begrüßenswert. Nach links und rechts zu schauen aber auch. Insbesondere dann, wenn (wie viele durch die hei. betreuten Gründer zuvor) mit dem Gedanken gespielt wird, auch gleichzeitig eine Marke anzumelden. Oder muss ich letzteres überhaupt? Und was ist das eigentlich genau? Tipp: Am Anfang ist Recherche angesagt. Und Klarheit.
„Kann ich das mal kurz nehmen?“
Content für den Internetauftritt muss her. Der Webdesigner macht Druck. Zeit habe ich als Gründer allerdings keine. Zu viele andere Sachen sind zu erledigen. Da schaue ich doch mal im Internet (am besten bei der Konkurrenz). Inspiration ist alles… Und dann sind ja da noch all die hübschen kostenlosen Bilder… Und, Moment, hat jetzt der andere bei mir abgeschrieben? Oder was? Tipp: Tiefergehende Beschäftigung mit der Frage: „Habe ich mich an die Regeln gehalten?“.
„Wir sind die Günstigsten und Geilsten!“
Der Claim ist doch super. Am besten unterfüttere ich das Ganze noch mit ein paar gefakten User-Bewertungen. Kann ja eh kein Mensch nachprüfen. Preise? Die verhandeln wir später. Muss ich doch nicht genau angeben. Ach, ja… ich mache werbungsmäßig erst einmal einen Eröffnungsrabatt. Bloß, bis wann? Und, überhaupt: Eigentlich kann mir doch von den anderen da draußen keiner was. Da kann ich doch auch mal angeben, dass ich sowieso das führende Unternehmen in der Region bin und meine Produkte, laut einer von mir bezahlten Institution, Testsieger geworden sind. Angabepflichten? Pfhh… Tipp: „Konkurrenz belebt das Geschäft“ (alte Marktweisheit). Aber auch hier muss sich natürlich an bestehende Regeln gehalten werden.
Sebastian Hofacker ist seit 2007 Rechtsanwalt in Hamburg und berät und vertritt seine Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht), im Urheber- und Medienrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten. Neben seiner Tätigkeit für die hei. ist er als Dozent regelmäßig auch für den Deutschen Reiseverband (DRV) und bei der Akademie für Publizistik, Hamburg, tätig. Neben der Veröffentlichung in verschiedenen Verbandspublikationen zu den einschlägigen Rechtsthemen ist er Mitautor der im Juni erscheinenden Fachpublikation Tonner/Bergmann/Blankenburg „Reiserecht“ als Bearbeiter des Teils zum Wettbewerbsrecht.
Das nächste Seminar “Rechtlich sicher auftreten und werben im Internet und Social Media” findet am 21. Juni statt (nur noch wenige Restplätze verfügbar!) Mehr Infos zur Veranstaltung findet Ihr hier, den Antrag für das hei.scheckheft hier.