Facebook, Instagram, Snapchat, Xing, LinkedIn und mehr…bei der Vielzahl an Social Media-Plattformen, auf denen man mit seinem Produkt, Angebot oder seiner Dienstleistung präsent sein kann, schwirrt so manchem Existenzgründer und Jungunternehmer schnell der Kopf. Für einen ersten Einblick in das Thema „Social Media für Existenzgründer“ sorgte heute beim hei.gründerfrühstück unser Referent Christian Fischler. Er machte sich mit FREIBEUTER PR & Social Media vor gut fünf Jahren selbstständig und betreut seitdem Kunden aus dem Bereich Lifestyle, Food und Non-Food.
“Authentisch und ehrlich sein!” – Warum sich Facebook für Gründer lohnt
Am kommenden Dienstag, den 19. Juli, findet für Existenzgründer und Gründungsinteressierte wieder ein hei.gründerfrühstück statt. Als kleine Vorschau auf das Thema „Facebook, Instagram & Co. für Gründer – was macht für wen Sinn?“ haben wir mit dem Referenten Christian Fischler, Inhaber von FREIBEUTER PR & Social Media, über Facebook als Social Media-Plattform für Gründer gesprochen.
Christian, in einem Satz: Warum empfiehlst Du Gründern eine Facebook-Seite für ihr Unternehmen?
Wegen der Reichweite, der Schnelligkeit, der Kosten und der Lerneffekte: Kein anderes Medium ermöglicht es Gründern, ihr Unternehmen so kostengünstig innerhalb kürzester Zeit einer großen und genau definierbaren Zielgruppe bekannt zu machen, von Tag 1 in den direkten Dialog zu treten und so kontinuierlich Optimierungen vorzunehmen.
Bitte vervollständige den Satz: „Likes und Shares auf Facebook bekomme ich durch…“
Katzen-Content und Gewinnspiele! Nein, Spaß beiseite! Likes und Shares, vor allem aber Interaktion bekommt man durch Content, der die Zielgruppe interessiert (interessant, spannend, neu?), ihnen einen Mehrwert bietet (Relevanz?) und visuell stark ist (Foto!). Wie dieser Content im konkreten Falle aussieht, ist – je nach Business – ganz unterschiedlich und muss individuell konzipiert und entwickelt werden.
Und die oberste Regel auf Facebook lautet?
Authentisch und ehrlich sein: Lügen haben nicht nur kurze Beine, sondern wissen auch hervorragend, sie zu stellen 😉 Wer schwindelt, fliegt ganz schnell auf.
Und zum Schluss: Verrate uns Deine Lieblings-Facebook-Seite und warum sie Dir so gut gefällt.
Ich mag die Seite von True Fruits Smoothies. Die Art wie das Team mit der Community interagiert ist super – vor allem mit kritischen und teilweise gehässigen Kommentaren. Die Tonalität passt zur Marke. Absolut top!
Christian, wir freuen uns auf Dich beim hei.gründerfrühstück am 19. Juli!
Partner, Investoren und Kunden überzeugen: Mit dem passenden Pitchdeck
Die Idee ist geboren, der (Business)Plan geschmiedet, das Team für die gemeinsame Existenzgründung gefunden – sprich: die ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind gegangen. Jetzt fehlt nur noch ein passendes Pitchdeck, um zukünftige Investoren, potenzielle Kunden und neue Partner von der eigenen Idee, dem neuen Produkt oder der innovativen Dienstleistung zu überzeugen. Hierfür lohnt es, ein Pitchdeck anzulegen. Ein Pitchdeck (von engl. to pitch = jem. etwas schmackhaft machen und deck = Stapel) besteht aus einer Sammlung von Präsentationsfolien oder Charts, auf denen die eigene Idee, das Produkt und das dahinterstehende Geschäftsmodell erläutert werden.
So sparen Gründer Steuern mit dem Investitionsabzugsbetrag
Wenn Gründer mit ihrem Unternehmen in die Gewinnzone kommen, suchen sie oft nach Möglichkeiten, den Gewinn zu reduzieren, um weniger Steuern an das Finanzamt abführen zu müssen. Dabei kann der Investitionsabzugsbetrag eine echte Hilfe sein.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie „geplante Investitionen“ steuersparend absetzen, obwohl Sie noch nicht einmal etwas bezahlt haben.
Denn für geplante Investitionen können Sie bereits heute bis zu 40 Prozent der Kosten von Ihrem Gewinn abziehen. Weiterlesen
Mindestlohn und Minijobber: Das müssen Gründer wissen, wenn sie Arbeitgeber werden
Für Existenzgründer bedeutet die Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Regel nicht nur einen großen Schritt in ein völlig neues und ungewohntes Terrain sondern auch ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko.
Sowohl die bürokratischen Hürden als auch die wirtschaftlichen Risiken werden gerade für Existenzgründer durch die am 1.1.2015 in Kraft getretene Mindestlohnregelung erheblich verschärft.
So dürfte zwar inzwischen allgemein bekannt sein, dass nach dieser neuen Regelung jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde zusteht. Weniger bekannt ist hingegen, welche Vergütungsbestandteile bei Berechnung des Mindestlohns überhaupt Berücksichtigung finden. Die Kenntnis hierüber ist jedoch für jeden Arbeitgeber, der die Frage beantworten will, ob er einen ausreichenden Lohn zahlt, von besonderer Bedeutung. Weiterlesen
Häusliches Arbeitszimmer – Berücksichtigung ganz oder gar nicht?
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, dann können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Ist das nicht der Fall, steht jedoch für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten immerhin noch bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.250 steuerlich abzugsfähig.
Was aber, wenn ein Arbeitszimmer teilweise auch privat genutzt wird, z.B. weil Sie Ihre „Arbeitsecke“ im Wohnzimmer oder im Flur eingerichtet haben? Weiterlesen
Geschenke richtig absetzen
Machen Sie Ihren Geschäftsfreunden oder Mitarbeitern Geschenke, so sind diese Aufwendungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn die geltenden steuerlichen Regeln akribisch eingehalten werden. Denn solche Sachverhalte gehören erfahrungsgemäß zu den Bereichen, die sich Finanzamtsprüfer ganz genau anschauen.
Grundsätzlich ist ein Geschenk nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn es betrieblich veranlasst ist.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen Geschenken an Dritte (insbesondere an Geschäftsfreunde) und Geschenken bzw. sogenannten Aufmerksamkeiten, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Weiterlesen
„Lohnsteuer-Nachschau“ – unangekündigte Überraschung
Seit der Gesetzgeber 2014 den Finanzämtern die Waffe „Lohnsteuer-Nachschau“ an die Hand gegeben hat, müssen Sie als Firmenchef zunehmend mit unangekündigten Kontrollen rechnen.
Anders als bei den herkömmlichen Betriebsprüfungen, die zuvor angemeldet werden müssen, räumt der Gesetzgeber der Finanzverwaltung hier analog zur „Umsatzsteuer-Nachschau“ umfangreiche Rechte ein, indem Kontrolleure unangekündigt Ihren Betrieb während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten und Einsicht in Ihre Lohnunterlagen nehmen dürfen. Weiterlesen
Gläserne Registrierkasse – spätestens ab 01.01.2017
Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse (auch Ladenkasse genannt).
Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Weiterlesen
Umsatzsteuernachschau – immer freundlich bleiben
Für jeden Firmenchef eine Schreckensvision: Sie kommen morgens nichtsahnend ins Büro und vor Ihrer Tür stehen unangemeldet Kontrolleure des Finanzamts.
Das muss nicht zwangsläufig gleich die Steuerfahndung sein. Häufig sind es vielmehr ganz normale Beamte, die einen Blick auf die für die Umsatzsteuer relevanten Dateien, Unterlagen und Geschäftspapiere Ihres Unternehmens werfen wollen.
Nicht selten gerät ein Unternehmen ganz ohne eigenes Zutun in diese Art der Kontrolle, die im Fachjargon als „Umsatzsteuernachschau“ bezeichnet wird. Es sind in diesen Fällen sogenannte „Kontrollmitteilungen“ anderer Finanzämter, die den Betreffenden den Besuch der Prüfer bescheren. Werden nämlich bei Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten verdächtige Sachverhalte festgestellt, so verschickt deren Finanzamt entsprechende Mitteilungen an die Finanzämter der anderen Beteiligten. Weiterlesen