Auch wenn der Begriff etwas sperrig ist: Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) bringt gerade Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden enorme Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Buchhaltung. Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine „Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens“ nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Je nach erzielten Gewinnen muss dies aber nicht zwingend in Form einer Bilanzierung stattfinden. Die Einnahmenüberschussrechnung kann hier eine gute Alternative sein.
Die Buchhaltungs- und Existenzgründungsexpertin Sonya Eimann von Fortbildung Rechnungswesen erklärt beim nächsten hei.gründerfrühstück, welche Gründungen für die Einnahmenüberschussrechnung infrage kommen, wie mit der EÜR der Gewinn errechnet wird und wie sich dies auf die Einkommenssteuer auswirkt. Wir haben Sonya vorab drei Fragen gestellt.
Das Wort Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) hat wohl jeder Gründer schon einmal gehört – jetzt aber nochmal kurz für Laien: Was verbirgt sich dahinter und warum kann sie von Vorteil für Gründer sein?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Buchführung, die für alle Freiberufler und auch für Kleingewerbetreibende zugelassen ist. Im Gegensatz zur Bilanz, die alle übrigen Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbHs erstellen müssen, gilt bei der EÜR das Geldflussprinzip. Das bedeutet, dass man eine Leistung gegenüber einem Kunden immer erst dann als Einnahme versteuern muss, wenn man auch tatsächlich das Geld bekommen hat und nicht, wenn man die Rechnung schreibt. Das ist für viele eine erhebliche Liquiditätserleichterung. Ferner ist der vorgeschriebene Aufbau einer EÜR deutlich einfacher als der einer Bilanz und somit für Existenzgründer leichter verständlich.
Wenn man für die Gewinnermittlung mittels EÜR infrage kommt: Worauf ist bei der Erstellung ganz besonders zu achten?
Den Grundstein für die jährliche Einnahmenüberschussrechnung legt Ihr in Eurer laufenden Buchhaltung. Erstellt Euch anhand einer einfachen Tabelle ein Buchhaltungssystem, das an das amtliche Formular EÜR angelehnt ist oder lasst euch ein solches System erklären. Bearbeitet diese Buchführung dann mindestens einmal pro Monat – dann ist es am Jahresende gar nicht mehr so aufwändig.
Neben Deiner Tätigkeit als Dozentin für die Themen Steuern und Buchhaltung bist Du seit Jahren auch als Coach in den Bereichen Entscheidungsfindung, Konfliktmanagement und Burnout-Prävention aktiv. Jenseits von Buchhaltung und Zahlen: Welchen Tipp gibst Du jedem Gründer mit auf den Weg?
Sprecht über Euer Gründungsvorhaben zunächst mit Personen, von denen ihr voraussichtlich positives Feedback zu Eurer Idee bekommt und lasst Euch nicht von „Negativisten“ vom Weg abbringen.
Wenn Eure Gründungsidee dann erste Formen annimmt, sucht Euch aber unbedingt professionelle Unterstützung, um dann entscheiden zu können, ob Ihr die für euch passende Richtung einschlagt.
Und ganz wichtig: Keine Entscheidung ist für die Ewigkeit! Man darf auch mal etwas ausprobieren und später nachbessern!
Vielen Dank, wir freuen uns schon auf das hei.gründerfrühstück mit Dir!