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Artikel vom 14. Februar 2018

Die Genossenschaft als Rechtsform für eine Existenzgründung

Die passende Rechtsform entscheidet über das weitere Wirtschaftsleben

Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der größten Entscheidungen zu Beginn einer Gründung. Foto von Dmity Ratushny über Unsplash

Fragt man Gründer nach den größten Herausforderungen zu Beginn ihres Gründungsprozesses, so kommt sehr häufig die Wahl der passenden Rechtsform auf den Tisch. Und es stimmt: Von der Rechtsform hängen viele Aspekte des weiteren Wirtschaftslebens ab – darunter Themen wie Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, Gestaltungsspielraum, Haftung und Mindestkapital. Heiko Kischel und Dr. Thomas-Sönke Kluth vom Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistung- und Konsumgenossenschaften e.V. (PV) beschäftigen sich seit Jahren mit dem Gründungsgeschehen in unserer Stadt – und sind Experten für das Thema Gründung einer Genossenschaft. Beim kommenden hei.gründerfrühstück stellen sie die eingetragene Genossenschaft (eG) als Alternative zu weiteren gängigen Rechtsformen vor. Vorab haben sie für uns drei Fragen beantwortet.

Wenn Gründer anfangen, über mögliche Rechtsformen nachzudenken, werden häufig als erstes die GbR, die OHG, eine GmbH oder auch die UG in Betracht gezogen. In aller Kürze: Was ist die Besonderheit bei der Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG)? Welches sind ihre Vorteile?

Die Genossenschaft ist der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie ist eine demokratische Rechtsform, bei der in der Regel gilt: one man one vote – unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage. Ein- und Austritt sind unkompliziert möglich und Mitglieder haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, die sie nach ihrem Austritt zurückbekommen. Das wirtschaftliche Risiko ist also überschaubar.

Gibt es bestimmte Branchen, bei denen die Gründung einer Genossenschaft ganz besonders geeignet ist? Oder – anders gefragt – für wen ist denn die eG als Rechtsform am passendsten?

Die Rechtsform Genossenschaft eignet sich branchenübergreifend dort, wo eine kooperative Zusammenarbeit zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der Mitglieder angestrebt wird. Ob Taxiunternehmer, die gemeinsam eine Vermittlungszentrale betreiben, selbstständige Programmierer, die sich zusammenschließen, um größere Aufträge abzuwickeln oder Nachbarn, die im Rahmen der Energiewende gemeinschaftlich ein Windrad oder eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben – Genossenschaften gibt es überall. Gerade die sich aktuell immer stärker verbreitende Sharing Economy zeigt da ganz neue Möglichkeiten auf.

Der PV – der in diesem Jahr erstmals auch auf dem Hamburger Gründertag als Aussteller mit vor Ort sein wird – berät regelmäßig auch junge Gründer und Gründerteams. Aus der langjährigen Erfahrung: Welcher Tipp wird mit auf den Weg gegeben? Worauf sollten Gründer einer Genossenschaft besonders achten?

Entscheidend für die Rechtsform ist das Geschäftsmodell. Wenn der kooperative Nutzen der Existenzgründer im Fokus steht, bietet sich eine Genossenschaft an. Dann ist die Ausgestaltung der Satzung essentiell. Aber hier beraten wir Gründer lieber persönlich – individuell nach den Bedürfnissen ihres Unternehmens.

Vielen Dank – wir freuen uns sehr auf das hei.gründerfrühstück im Februar!

Wirtschaftsprüfer und Vorstand des PV Heiko Kischel

Heiko Kischel – Vorstand Prüfungsverband

Rechtsanwalt Dr. Thomas-Sönke Kluth ist Vorstand des Prüfungsverband (PV)

Dr. Thomas-Sönke Kluth: Vorstand Prüfungsverband

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