Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen ein herber Rückschlag – beruflich wie privat. Manchen bietet sie jedoch einen guten Anlass für eine grundsätzliche Veränderung. So kann der Schritt in die Selbstständigkeit eine attraktive Option sein, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Gründungswilligen, die Arbeitslosengeld I beziehen und bestimmte Auflagen erfüllen, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss. Wir haben Kay Blar von der Agentur für Arbeit Hamburg gefragt, was hinter dem Zuschuss steckt und wer ihn bekommt.
Artikel vom 23. Mai 2018