Egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender: Um den Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt kommt man im Gründungsprozess nicht herum. Und das ist auch gut so – denn das Finanzamt nimmt nicht nur die steuerliche Einordnung vor, es legt zum Beispiel auch fest, wann Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind und vergibt die Steuernummern. Als langjährige Partner der hei. kennen sich Franziska Menzel und Christian Hänchen bestens aus mit den Fragen und Stolperfallen, die Gründer in der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt haben. Als Betriebsprüferin beim Finanzamt Hamburg-Oberalster bzw. als Referent bei der Finanzbehörde Hamburg haben wir sie zu genau diesen Themen befragt. Weiterlesen
Umsatzsteuernachschau – immer freundlich bleiben
Für jeden Firmenchef eine Schreckensvision: Sie kommen morgens nichtsahnend ins Büro und vor Ihrer Tür stehen unangemeldet Kontrolleure des Finanzamts.
Das muss nicht zwangsläufig gleich die Steuerfahndung sein. Häufig sind es vielmehr ganz normale Beamte, die einen Blick auf die für die Umsatzsteuer relevanten Dateien, Unterlagen und Geschäftspapiere Ihres Unternehmens werfen wollen.
Nicht selten gerät ein Unternehmen ganz ohne eigenes Zutun in diese Art der Kontrolle, die im Fachjargon als „Umsatzsteuernachschau“ bezeichnet wird. Es sind in diesen Fällen sogenannte „Kontrollmitteilungen“ anderer Finanzämter, die den Betreffenden den Besuch der Prüfer bescheren. Werden nämlich bei Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten verdächtige Sachverhalte festgestellt, so verschickt deren Finanzamt entsprechende Mitteilungen an die Finanzämter der anderen Beteiligten. Weiterlesen
Darauf sollten Sie während der Gründungsphase achten
Bereits kurze Zeit nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, wird sich das Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ bei Ihnen melden. Falls Sie hingegen mit einer freiberuflichen Tätigkeit starten, müssen Sie selbst aktiv werden und sich den entsprechenden Fragebogen beim Finanzamt besorgen. Weiterlesen