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Artikel vom 28. September 2015

„Lohnsteuer-Nachschau“ – unangekündigte Überraschung

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Seit der Gesetzgeber 2014 den Finanzämtern die Waffe „Lohnsteuer-Nachschau“ an die Hand gegeben hat, müssen Sie als Firmenchef zunehmend mit unangekündigten Kontrollen rechnen.

Anders als bei den herkömmlichen Betriebsprüfungen, die zuvor angemeldet werden müssen, räumt der Gesetzgeber der Finanzverwaltung hier analog zur „Umsatzsteuer-Nachschau“ umfangreiche Rechte ein, indem Kontrolleure unangekündigt Ihren Betrieb während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten und Einsicht in Ihre Lohnunterlagen nehmen dürfen. Weiterlesen

Artikel vom 03. August 2015

Gläserne Registrierkasse – spätestens ab 01.01.2017

Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse (auch Ladenkasse genannt).

Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Dr. Andreas Reiter, Steuerberater Commerz Kontor

Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Weiterlesen

Artikel vom 02. July 2015

Umsatzsteuernachschau – immer freundlich bleiben

Für jeden Firmenchef eine Schreckensvision: Sie kommen morgens nichtsahnend ins Büro und vor Ihrer Tür stehen unangemeldet Kontrolleure des Finanzamts.

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Das muss nicht zwangsläufig gleich die Steuerfahndung sein. Häufig sind es vielmehr ganz normale Beamte, die einen Blick auf die für die Umsatzsteuer relevanten Dateien, Unterlagen und Geschäftspapiere Ihres Unternehmens werfen wollen.

Nicht selten gerät ein Unternehmen ganz ohne eigenes Zutun in diese Art der Kontrolle, die im Fachjargon als „Umsatzsteuernachschau“ bezeichnet wird. Es sind in diesen Fällen sogenannte „Kontrollmitteilungen“ anderer Finanzämter, die den Betreffenden den Besuch der Prüfer bescheren. Werden nämlich bei Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten verdächtige Sachverhalte festgestellt, so verschickt deren Finanzamt entsprechende Mitteilungen an die Finanzämter der anderen Beteiligten. Weiterlesen

Artikel vom 19. May 2015

Gewerbebetrieb oder freier Beruf?

Während der Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, sind die freien Berufe hiervon ausgenommen. Die Entscheidung über die Zuordnung ist daher bares Geld wert.

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie insbesondere auch die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Vermessungsingenieure. Unternehmer in diesen Bereichen müssen zudem aufgrund Ihrer Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein, um als Freiberufler eingestuft werden zu können.

Jede andere selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist eine gewerbliche Tätigkeit, sofern sie nicht als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit, wie etwa der Verwaltung eigenen Vermögens, anzusehen ist. Weiterlesen

Artikel vom 24. April 2015

Darauf sollten Sie während der Gründungsphase achten

Bereits kurze Zeit nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, wird sich das Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ bei Ihnen melden. Falls Sie hingegen mit einer freiberuflichen Tätigkeit starten, müssen Sie selbst aktiv werden und sich den entsprechenden Fragebogen beim Finanzamt besorgen. Weiterlesen

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