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Artikel vom 10. Oktober 2018

Einnahmenüberschussrechnung: Die vereinfachte Buchführung

Einnahmeüberschussrechnung

Was bleibt am Ende übrig? Mit der Einnahmeüberschussrechnung lassen sich Gewinne leicht errechnen. Foto: rawpixel via unsplash

Auch wenn der Begriff etwas sperrig ist: Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) bringt gerade Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden enorme Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Buchhaltung. Laut Handelsgesetzbuch ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine „Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens“ nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Je nach erzielten Gewinnen muss dies aber nicht zwingend in Form einer Bilanzierung stattfinden. Die Einnahmenüberschussrechnung kann hier eine gute Alternative sein.

Die Buchhaltungs- und Existenzgründungsexpertin Sonya Eimann von Fortbildung Rechnungswesen erklärt beim nächsten hei.gründerfrühstück, welche Gründungen für die Einnahmenüberschussrechnung infrage kommen, wie mit der EÜR der Gewinn errechnet wird und wie sich dies auf die Einkommenssteuer auswirkt. Wir haben Sonya vorab drei Fragen gestellt.

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Artikel vom 20. Februar 2018

“Buchführung ist kein Hexenwerk” – 3 Fragen an Christine Thoma von Datev

Foto: Jesus Kiteque via unsplash

Auf dem Hamburger Gründertag am 24. März in der Handelskammer Hamburg tummelt sich so einiges. Unter anderem Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, angehenden Gründern den Start in die Selbstständigkeit so leicht wie möglich zu machen. So auch die Software-Profis der Datev. Der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren (zumeist mittelständische) Mandanten zählt zu den größten in Deutschland. Mit innovativen Softwarelösungen wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und (Jung-)Unternehmern effektiv unterstützt, insbesondere in den Bereichen Buchführung, Lohnbuchhaltung und Finanzcontrolling. Gerade diese Themen werden von Gründern in der stressigen Anfangsphase oft unterschätzt, sind jedoch für das Überleben eines Unternehmens entscheidend. “Dabei ist Buchführung kein Hexenwerk“, weiß Christine Thoma, Digitalisierungsexpertin bei Datev. Auf dem Hamburger Gründertag spricht sie zum Thema „Buchführung für Gründer – Mit den richtigen Tipps leichter als gedacht“ (9:45-10:45 Uhr, Alster-Zimmer). Wir haben ihr vorab drei Fragen gestellt.
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Artikel vom 01. August 2017

Butter bei die Fische: Der Finanzplan – Oder: Warum es wichtiger ist, ehrlich zu sich selbst zu sein

Die Geschäftsidee klingt überzeugend, in Gedanken werden schon die ersten Umsätze überschlagen, Büros oder Läden eingerichtet und erste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeplant. Um das Ganze zu sortieren, wird der Businessplan geschrieben. Was viele Gründerinnen und Gründer herausfordert, ist der Finanzplan. Im Finanzplan wird deutlich, ob die Geschäftsidee tragfähig und finanzierbar ist. Er beantwortet die große Frage: Kann ich von meiner Geschäftsidee leben? Weiterlesen

Artikel vom 22. Mai 2017

Freiberufler vs. Gewerbetreibender – „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer“

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Diese Frage stellt fast jeder Gründer zu Beginn seiner Selbstständigkeit.

Bin ich Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Eine der häufigsten Fragen von Gründern. Eine konkrete Antwort gibt das Finanzamt. Foto: hei.

Ob man nun will oder nicht: Früher oder später muss sich jeder Gründer mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Dass nicht jede selbstständige Tätigkeit einheitlich besteuert wird und manchmal Feinheiten die genaue Einkunftsart und damit die Steuer sowie Buchführungsart bestimmen, erklärten die Experten vom Finanzamt Hamburg-Oberalster am vergangenen Dienstag beim hei.gründerfrühstück. Zwei Referenten – Betriebsprüfer Christian Hänchen und Franziska Menzel – sowie Sachgebietsleiter Heinz-Georg Ohst standen den rund 50 Teilnehmern des Gründerfrühstücks Rede und Antwort – und stellten gleich zu Beginn klar: „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer.“

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