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Artikel vom 13. Oktober 2016

“Konflikten vorbeugen, bei Streitfragen helfen” – Warum AGB gerade für Gründer wichtig sind

Im Oktober geht es beim hei.gründerfrühstück um das Thema “Allgemeine Geschäftsbedingungen”, kurz AGB. Das sind meist die Seiten, über die viele von uns gerne schnell mal hinwegscrollen oder blättern. Kleingedruckt, oft für Laien unverständlich, eher zeitraubend. Warum es aber gerade für Existenzgründer Sinn macht, sich mit dem Thema AGB auseinanderzusetzen, erläutert unsere Referentin Dr. Stefanie Bergmann. Stefanie ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und berät seit vielen Jahren Unternehmen in Bezug auf ihre Verträge, die Wahl der richtigen Rechtsform und die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir haben sie vorab gefragt, worauf es bei den AGB eigentlich ankommt.

Welche AGB brauche ich als Gründer? Stefanie Bergmann berät und weiß die Antwort

Stefanie Bergmann berät Gründer bei Fragen zu ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Artikel vom 04. November 2015

Geschenke richtig absetzen

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Machen Sie Ihren Geschäftsfreunden oder Mitarbeitern Geschenke, so sind diese Aufwendungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn die geltenden steuerlichen Regeln akribisch eingehalten werden. Denn solche Sachverhalte gehören erfahrungsgemäß zu den Bereichen, die sich Finanzamtsprüfer ganz genau anschauen.

Grundsätzlich ist ein Geschenk nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn es betrieblich veranlasst ist.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen Geschenken an Dritte (insbesondere an Geschäftsfreunde) und Geschenken bzw. sogenannten Aufmerksamkeiten, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Weiterlesen

Artikel vom 28. September 2015

„Lohnsteuer-Nachschau“ – unangekündigte Überraschung

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Seit der Gesetzgeber 2014 den Finanzämtern die Waffe „Lohnsteuer-Nachschau“ an die Hand gegeben hat, müssen Sie als Firmenchef zunehmend mit unangekündigten Kontrollen rechnen.

Anders als bei den herkömmlichen Betriebsprüfungen, die zuvor angemeldet werden müssen, räumt der Gesetzgeber der Finanzverwaltung hier analog zur „Umsatzsteuer-Nachschau“ umfangreiche Rechte ein, indem Kontrolleure unangekündigt Ihren Betrieb während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten und Einsicht in Ihre Lohnunterlagen nehmen dürfen. Weiterlesen

Artikel vom 03. August 2015

Gläserne Registrierkasse – spätestens ab 01.01.2017

Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse (auch Ladenkasse genannt).

Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Dr. Andreas Reiter, Steuerberater Commerz Kontor

Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Weiterlesen

Artikel vom 02. Juli 2015

Umsatzsteuernachschau – immer freundlich bleiben

Für jeden Firmenchef eine Schreckensvision: Sie kommen morgens nichtsahnend ins Büro und vor Ihrer Tür stehen unangemeldet Kontrolleure des Finanzamts.

Steuerberatungsgesellschaft Commerz-Kontor

Dipl. Sozw. Mareike Holst von der Steuerberatungsgesellschaft Commerz Kontor

Das muss nicht zwangsläufig gleich die Steuerfahndung sein. Häufig sind es vielmehr ganz normale Beamte, die einen Blick auf die für die Umsatzsteuer relevanten Dateien, Unterlagen und Geschäftspapiere Ihres Unternehmens werfen wollen.

Nicht selten gerät ein Unternehmen ganz ohne eigenes Zutun in diese Art der Kontrolle, die im Fachjargon als „Umsatzsteuernachschau“ bezeichnet wird. Es sind in diesen Fällen sogenannte „Kontrollmitteilungen“ anderer Finanzämter, die den Betreffenden den Besuch der Prüfer bescheren. Werden nämlich bei Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten verdächtige Sachverhalte festgestellt, so verschickt deren Finanzamt entsprechende Mitteilungen an die Finanzämter der anderen Beteiligten. Weiterlesen

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