Sankt Pauli öffnet den Blick, ist Eva Decker überzeugt. Hier kann man „Geschichte von unten erzählen“, in Milieus eintauchen, die in der Gesellschaft kaum Gehör finden – und sogar grenzübergreifende Werte entdecken. Die gebürtige Wienerin muss es wissen: Seit sie vor über 20 Jahren nach Hamburg kam, hat sie sich zu einer echten Kennerin des Viertels entwickelt – und daraus einen Job gemacht. Als freiberufliche Historikerin mit Schwerpunkt Sankt Pauli ist die 48-Jährige mittlerweile eine begehrte Kooperationspartnerin.
Freiberufler vs. Gewerbetreibender – „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer“
Ob man nun will oder nicht: Früher oder später muss sich jeder Gründer mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Dass nicht jede selbstständige Tätigkeit einheitlich besteuert wird und manchmal Feinheiten die genaue Einkunftsart und damit die Steuer sowie Buchführungsart bestimmen, erklärten die Experten vom Finanzamt Hamburg-Oberalster am vergangenen Dienstag beim hei.gründerfrühstück. Zwei Referenten – Betriebsprüfer Christian Hänchen und Franziska Menzel – sowie Sachgebietsleiter Heinz-Georg Ohst standen den rund 50 Teilnehmern des Gründerfrühstücks Rede und Antwort – und stellten gleich zu Beginn klar: „Nicht jeder Gründer, der sich für einen Freiberufler hält, ist auch einer.“
Gewerbebetrieb oder freier Beruf?
Während der Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, sind die freien Berufe hiervon ausgenommen. Die Entscheidung über die Zuordnung ist daher bares Geld wert.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie insbesondere auch die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Vermessungsingenieure. Unternehmer in diesen Bereichen müssen zudem aufgrund Ihrer Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein, um als Freiberufler eingestuft werden zu können.
Jede andere selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist eine gewerbliche Tätigkeit, sofern sie nicht als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit, wie etwa der Verwaltung eigenen Vermögens, anzusehen ist. Weiterlesen