Bereits kurze Zeit nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, wird sich das Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ bei Ihnen melden. Falls Sie hingegen mit einer freiberuflichen Tätigkeit starten, müssen Sie selbst aktiv werden und sich den entsprechenden Fragebogen beim Finanzamt besorgen.
Vermeiden Sie Schwierigkeiten durch Steuernachzahlungen
Auf der Grundlage der Angaben, die Sie in diesem Fragebogen zu Ihrem voraussichtlichen Gewinn machen, errechnet das Finanzamt Ihre ersten Steuervorauszahlungen. Natürlich liegt es nahe, den voraussichtlichen Gewinn möglichst niedrig anzugeben, um die zu erwartende finanzielle Belastung gering zu halten. Da es von der Gründung eines Unternehmens bis zum Vorliegen des ersten Steuerbescheids mitunter jedoch zwei Jahre dauern kann, bringt diese Strategie ein junges Unternehmen nicht selten in ersthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn die Steuernachzahlungen für einen Zeitraum von zwei Jahren können dann auf einmal fällig werden und gerade bei positiver Geschäftsentwicklung werden die kummulierten Nachzahlungen besonders hoch sein. Junge Unternehmen geraten dadurch nicht selten in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten, wenn die Liquidität für diese Zahlungen dann nicht vorhanden ist.
Legen Sie Geld für Steuernachzahlungen “auf die hohe Kante”
Schützen können Sie sich hiergegen am besten durch eine laufend und zeitnah erstellte Finanzbuchhaltung, die Sie stets verlässlich über die aktuelle Umsatz- und Gewinnentwicklung Ihres Unternehmens informiert. Nehmen Sie zudem rechtzeitig vor Ablauf Ihres Wirtschaftsjahres eine Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses vor und stellen Sie fest, ob Ihre Steuervorauszahlungen zu diesem Jahresergebnis passen. Falls Sie diese Berechnungen nicht selbst vornehmen können, suchen Sie sich rechtzeitig qualifizierte fachliche Unterstützung. Erkundigen Sie sich z.B. bei Ihrem Steuerberater, ob und in welcher Höhe mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist und klären Sie mit ihm ebenfalls, ob er den Abgleich der Steuervorauszahlungen mit dem erwarteten Jahresergebnis für Sie vornehmen kann. Falls erforderlich kann bei dem Finanzamt eine Anpassung der von Ihnen zu leistenden Zahlungen (sowohl nach oben als auch nach unten) beantragt werden. Berücksichtigen Sie die möglichen Steuernachzahlungen bei Ihrer Planung und legen Sie das Geld dafür nach Möglichkeit “auf die hohe Kante”. So sind Sie vor unangenehmen Überraschungen durch das Finanzamt bestens geschützt.
Bewahren Sie Ihre Belege mindestens 10 Jahre lang auf
Soweit Sie Zahlungen an das Finanzamt leisten müssen, tun Sie das pünktlich. Denn selbst bei geringen Verspätungen sind bereits Säumniszuschläge fällig. Achten Sie auch darauf, dass sowohl Ihre laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch die jährlich abzugebenden Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt eingehen. Denn eine verspätete Abgabe der Erklärungen führt zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
Ordnen Sie Ihre Belege von Beginn an sorgfältig und chronologisch. Dies wird Ihnen im Nachhinein vieles erleichtern. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Belege 10 Jahre lang aufbewahren müssen.
Passieren bei der Kassenführung Fehler, kann dies existenzbedrohende Steuernachzahlungen zur Folge haben
Sollten Sie überwiegend Bareinnahmen haben, so sind Sie zur ordnungsgemäßen Kassenbuchführung verpflichtet. Führen Sie deshalb von Beginn der Selbständigkeit an ein Kassenbuch. Haben Sie nur wenige Barbelege, können Sie das Kassenbuch manuell führen (Vordrucke sind im Schreibwarenhandel erhältlich) oder benutzen Sie eine anerkannte Kassenbuch-Software. Passieren bei der Kassenführung Fehler, so bleibt dies – sofern Sie keine laufende fachkundige Betreuung haben – in der Regel zunächst unbemerkt. Sollte das Finanzamt die Fehler dann aber im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung feststellen, kann dies existenzbedrohende oder gar existenzvernichtenden Steuernachzahlungen zur Folge haben.
Als Unternehmer sollten Sie immer über die aktuelle finanzielle Situation Ihres Unternehmens informiert sein
Betrachten Sie die Buchhaltung nicht nur als ein lästiges Übel, das Sie für das Finanzamt ertragen müssen. Denn ganz im Gegenteil ist eine gutgeführte und organisierte Buchhaltung die wichtigste Informationsquelle über Ihre finanzielle Situation. Nutzen Sie die Informationen aus der Buchhaltung als Grundlage, um Ihr Unternehmen zu steuern, für die Preiskalkulation und natürlich um laufend zu ermitteln, ob das Unternehmen unter dem Strich Gewinn macht. Denn als Unternehmer sollten Sie immer über die aktuelle finanzielle Situation Ihres Unternehmens informiert sein.
Hamburg, 20.04.2015
Dr. Andreas Reiter
Dipl. Sozw. Mareike Holst
COMMERZ KONTOR GMBH