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Artikel vom 11. April 2019

Rechtlich sicher gründen: 3 Fragen an den Rechtsanwalt

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Wer ein Unternehmen gründen will, sollte sich frühzeitig auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen – damit Justitia erst gar nicht zum Einsatz kommen muss. Foto: Pixabay

Bei der Planung der Selbstständigkeit und auch später bei der konkreten Umsetzung der Geschäftsidee konzentrieren sich Gründer oft vor allem auf ihr Angebot und ihre Marketing. Nicht selten jedoch werden juristische Fallstricke erst spät oder gar nicht erkannt.

Ralph Sendler von BOTH Rechtsanwälte ist Rechtsexperte im hei. Seminarprogramm, u. a. mit einem Seminar zum Dauer-Panik-Thema DSGVO. Sendler ist unser Gast beim nächsten hei.gründerfrühstück zum Thema „Rechtlich sicher gründen“. Vorab haben wir ihm ein paar Fragen gestellt.

Priorisierung ist für Gründer das A&O. Angewandt auf juristische Aspekte: Was sind die wichtigsten Themen, um die sich jeder Gründer direkt zu Beginn kümmern sollte. Was kann ggf. warten?

Prio Nummer 1 sollte die Wahl der Rechtsform sein, in der Regel Einzelgewerbe oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts.  Prio Nummer 2 ist bei Dienstleistern das Aufsetzen von kurzen Verträgen, die möglichst präzise die zu erbringende Leistung und die hierfür geschuldete Gegenleistung definieren. Prio Nummer 3 ist die Analyse des Haftungsrisikos und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem Versicherungsmakler, ob einschlägige Versicherungen zu erschwinglichen Prämien angeboten werden.

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Rechtsanwalt Ralph Sendler ist Experte für Existenzgründungen. Foto: BOTH Rechtsanwälte

Rechtsform, AGB, DSGVO – als juristischer Laie wird man bei solchen Schlagworten schnell nervös. In welche Themen kann man sich selbst einlesen? Wann ist eine juristische Beratung unerlässlich?

Am ehesten dürfte die Wahl der Rechtsform für Laien durch Selbststudium zu klären sein. AGB sind für Existenzgründer zunächst einmal eher von untergeordneter Bedeutung und erst dann, wenn die geschäftliche Tätigkeit einen gewissen Umfang angenommen hat, von Relevanz. Sie sind aber ohne juristische Beratung nicht zu bewältigen. Auch in die Grundzüge der DSGVO kann man sich einlesen, aber das für die tägliche Praxis erforderliche umfassende Verständnis im Geschäftsverkehr ist ohne juristische Unterstützung schwer zu erlangen.

Was sind aus Ihrer Erfahrung klassische rechtliche Stolperfallen, in die junge Gründer häufig tappen?

Jeder macht seine eigenen Fehler. Häufig wiederkehrend findet sich jedoch das Problem, dass Kunden vor schriftlichem Vertragsschluss erbrachte Leistungen nicht bezahlen wollen, weil sie behaupten, es habe sich nur um Werbemaßnahmen zur Anbahnung eines Geschäftes gehandelt. Bei Vorleistungen ist also immer Vorsicht geboten!

Vielen Dank für das Interview!

 

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